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Stadtsanierung Monzingen
(bis zum Jahr 2017)

Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet.

Wenn Sie vorhaben an Ihrem Haus oder ihrem Anwesen im alten Stadtkern Veränderungen vorzunehmen, sei es neue Fenster einbauen, eine neue Heizungsanlage errichten, das Bad, das Dach oder sonstiges zu erneuern, draußen oder drinnen zu sanieren oder ihr gesamtes Areal zu verändern, wenden Sie sich diesbezüglich bitte frühzeitig an den Bürgermeister. Dieser bringt Sie mit Ihren Ideen mit dem Sanierungsbeauftragten zusammen. Der begleitet Sie kostenlos durch die notwendigen Vorschriften, damit Sie im Rahmen des Stadtsanierungsprogramms an stolze Zuschüsse kommen oder/und Ihre Baumaßnahme zum Teil bei Ihrer Einkommenssteuer mit einer steuerlich erhöhten Abschreibung anrechnen lassen können.
Hierzu muss nämlich vor Beginn Ihrer Baumaßnahme eine Modernisierungsvereinbarung bzw. ein vereinfachter Vertrag dazu abgeschlossen werden. Es gibt im Gegensatz zum Programm der Dorferneuerung oder zum Denkmalschutz keine baulichen Vorschriften. Es geht nur darum den alten Stadtkern wohnlicher und damit attraktiver zu gestalten.
Das hört sich kompliziert an? Ist es aber nicht.
Sprechen Sie einfach während Ihrer ersten Planungen wenn möglich 2 bis 3 Monate vor Baubeginn mit dem Bürgermeister bzw. mit dem Sanierungsbeauftragten. Sie werden sehen: das lohnt sich in jedem Falle.

>Zur kompletten Richtlinie<

Leider wurde die Veröffentlichung der Richtlinie im Internet durch den Bürgermeister in der Sitzung des Gemeinderates am 31. Januar 2007 untersagt. "Es bestehe kein Informationsbedarf." Hier der Auszug aus dem Protokoll:

4.9 Veröffentlichung der Modernisierungsrichtlinie
Es wird (von der FWG) angefragt, inwieweit eine Veröffentlichung der Modernisierungsrichtlinie geplant sei. Der Vorsitzende (Bürgermeister Adolf Geib) entgegnet, dass hinsichtlich des Informationsbedarfs keine Defizite bestehen. Er widerspricht ausdrücklich der Nachfrage, die Modernisierungsrichtlinie im Internet unter meinMonzingen.de zu veröffentlichen.
Der Ortsgemeinderat ist insgesamt der Auffassung, dass eine Zusammenfassung der Modernisierungsrichtlinie als Information den Bürgern zugänglich gemacht werden sollte. Der Ortsbürgermeister wird sich hierum kümmern.

Trotzdem und

im Sinne einer offenen bürgerfreundlichen Verwaltung kann jeder die Förderrichtlinien nun hier online studieren oder sich hier die komplette Richtlinie auch als PDF-Dokument zum Speichern auf dem PC herunter laden.