Gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen unnütz
Mangelhafte Erkundung und Fehlplanung beim Sickerbecken gefährden Grundwasser
Beim Ausbau der Bundesstraße 41 in der Ortlage von Monzingen wurden zahlreich zusätzliche Fläche für Straßen asphaltiert und damit versiegelt. Hierzu ist gesetzlich vorgeschrieben einen Ausgleich zu schaffen, um das nun zusätzlich anfallende Oberflächenwasser einer Versickerung zuzuführen.
So wurden für die B41 zwei Sickerbecken gebaut:
Das "Ostbecken" lief bereits beim Ausbaggern
mit Wasser voll: Ortskundige wissen, dass dies Grundwasser ist!
Dieses Grundwasser steht auch ohne jeglichen Regen so hoch,
dass ein Rohr, aus dem das schmutzige Wasser von der Straße in dieses Becken geleitet werden soll, stets
unter Wasser ist.
Eine Einleitung des Oberflächenwassers ins Grundwasser ist ohnehin strengstens verboten.
am roten Punkt ist der verrohrte Oberflächeneinlauf ins "Sickerbecken".
Bild aus dem Jahre 2001.
Doch der Bauherr wiegt sich in Sicherheit:
Ein Nachweis, dass es sich hier um Grundwasser handelt, ist sehr schwer zu führen.
Schmutzwasser der Straße und andere Umwelteinflüsse an der freiliegenden
Wasseroberfläche verfälschen eine Wasseranalyse. Ein Auspumpen des Beckens ist indes
erheblicher Aufwand, den auch jemand bezahlen muss. Der Verantwortliche jedoch nicht.
Derweil ist dieses Grundwasserbecken das ganze Jahr über mit einer dicken Algenschicht
bedeckt. Die Straßenbehörde behauptet das benachbarte Futtersilo sei daran
Schuld. Dieses Silo war jedoch bereits vor dem Ostbecken dort. Und bevor das
Grundwasser mit dem Bau des Beckens freigelegt wurde, konnte das Regenwasser
durch Erdreich sickern und dort ganz natürlich von der möglicherweise etwas
ausgespülter Silage des Lagerplatz gereinigt werden. Seit Bestehen des Beckens
läuft es direkt dort hinein und reichert das dort stehende Grundwasser mit
Nährstoffen an, die dort nicht hinein gehören.
Grundwasser im Ostbecken mit dicker Algenschicht im Mai 2004.
Grundwasserverschmutzung statt Versickerung ...für den Staat kein Problem
Das "Westbecken" hat indes seit dessen Bau kein Wasser gesehen, viel weniger welches versickern lassen. Dies wurde so angelegt, dass das von der zusätzlichen Fahrbahnfläche anfallende Regenwasser nicht ins Becken läuft. Es ist damit vollkommen nutzlos. Den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich der zusätzlichen Flächenversiegelung gibt es damit nur auf dem Papier.
Hat noch nie Wasser gesehen oder versickern lassen: das
Sickerbecken am Westkreuz. November 2005.
keine vorgeschriebene Versickerung ...für den Staat kein Problem
Stand 11.11.05 |