Baurichtlinien übergangen

Sicherheit auf Bundesstraßen nur minimal beachtet

Für den Ausbau von Bundesstraßen gibt es spezielle Bauvorschriften für 3-spurige Bauweise.
Hierin ist beispielsweise festgehalten:

- die Mindestlängen von Überholspuren
- die Länge der Sperrflächen hinter Überholspuren
- die Gestaltung der Sperrflächen zum Schutz vor Rasern
- die Lage von Überholspuren (bergauf, Kurvenlage usw.)
- Sicherheitsmaßnahmen für Überholspuren in Rechtskurven
- Schutz an Kreuzungen vor Rasern nach Überholspuren
- die Ausweisung der Straße als Kraftfahrstraße
- ein paralleler Weg, auf dem die Fahrzeuge fahren, die nicht auf der Kraftfahrstraße fahren dürfen...

Die hiesigen Planungsbehörden kennen diese Vorschriften jedoch offenbar nicht oder ignorieren sie aus "politisch-ideologischen Gründen".

So wurden die Mindestlängen für Überholspuren der Abschnitte zwischen Nußbaum und Bad Sobernheim sowie zwischen Monzingen und Weiler erst eingehalten, nachdem entsprechende Widersprüche Außenstehender widerwillig akzeptiert werden mussten und die Pläne danach umgestellt wurden. Auch wurde die Planung von Weiler herab Richtung Monzingen erst so umgestellt, dass diese den Bauvorschriften so einiger Maßen entspricht, nachdem entsprechende Widersprüche den Planungsstellen die eigenen Bauvorschriften näher brachten.

Warum sich der Landesbetrieb Straßenverkehr in Bad Kreuznach so selten an sicherheitstechnische Vorschriften und Richtlinien hält und die zuständige Genehmigungsbehörde in Koblenz dies bei ihrer Zustimmung ebenfalls nicht bemerkt ist bis heute nicht klar. Vielleicht liegt es an mangelhafter Weiterbildung des Personals oder an den stark überalterten Forderungen einflussreicher Kommunal- und Regionalpolitiker hier an der Nahe.

Wer sich nicht an Richtlinien richtet, richtet Leben.

Stand 07.11.05

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