Es folg eine wörtliche Abschrift:

 

Landesamt für Staßen- und Verkehrswesen
Planfeststellungsbehörde
Kastorhof 2, 56068 Koblenz

Aktenzeichen: 02.2-1354-VI/31

Datum:    29. Juli 1997


 

Planfeststellungsbeschluss

 

für den Ausbau der Bundesstraße Nr. 41 auf 3 Fahrstreifen
zwischen der Kreisstraße Nr. 18 bei Weiler und Monzingen

...

V. Begründung

Erläuterung zur Notwendigkeit der festgestellten Planung:

Die hier festgestellte Planung beinhaltet den Ausbau der B 41 auf 3 Fahrstreifen zwischen
dem plangleichen Knotenpunkt K18 / B41 bei Weiler und der Ortsdurchfahrt Monzingen
auf einer Länge von 1.910 m. Der Planfeststellungsbeschluß für den Ausbau des anschlie-
ßenden Teilstückes der B41 in der Ortsdurchfahrt Monzingen wurde bereits am
05.03.1993 erlassen. Dieses Teilstück befindet sich mittlerweile im Bau.

Die B 41 verläuft von Saarbrücken kommend über Birkenfeld, Idar-Oberstein und Bad
Kreuznach bis zur A 60 westlich von Ingelheim. Sie ist sowohl eine besonders bedeutsame
Bundesstraße des Fernverkehrs, die im Rahmen eines zusammenhängenden Verkehrsnet-
zes dem weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt ist, als auch eine wichtige regionale
Verkehrsverbindung. Weiträumig verbindet sie als sogenannte Nahe-Achse in Ost-West-
Richtung die Bundesautobahnen A61 und A 1 und bindet das Nahetal an das überregiona-
le Fernstraßennetz und damit insbesondere an das Rhein-Main-Gebiet an. Regionale
Funktion kommt ihr als wichtigste Verbindung der Räume Idar-Oberstein, Kirn und Bad
Kreuznach untereinander und als Sammel- und Verteilerschiene der Städte und Gemeinden
in diesen Räumen zu.

...Ende der Abschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

plangleicher Knotenpunkt:
Eine klassische Kreuzung, an der es keine Über- oder Unterführungen gibt und somit Fahrzeuge eine Fahrbahn kreuzen müssen um nach links abzubiegen.

Solche Kreuzungen dürfen nach den Sicherheitsrichtlinien zum Bau von Bundesstraßen, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt wurden, nicht am Ende oder gar zwischen zwei 3-streifigen Straßenabschnitten liegen. In umfangreichen Studien hat diese Anstalt auf 3-streifigen Streckenführungen extrem hohe Geschwindigkeiten sowie eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 120 km/h ermittelt, was unter anderem nach deren fachmännischer Beurteilung ein immenses Unfallrisiko für kreuzenden Verkehr darstellt und somit 3-streifigen Ausbau zwischen plangleichen Knotenpunkte verbietet.
Die Untersuchungsergebnisse der BASt werden durch die Entwicklung der Unfallzahlen und -schwere auf der B41neu voll bestätigt. Trotzdem verzichten die Verkehrsbehörden auf die dringend notwendige Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien der BASt beim Ausbau der Bundesstraße 41 und errichten weiterhin 3-streifige Abschnitte, ohne die anschließenden Knotenpunkte kreuzungsfrei auszubauen.