Es folg eine wörtliche Abschrift:
Landesamt für Staßen- und Verkehrswesen
Planfeststellungsbehörde
Kastorhof 2, 56068 Koblenz
Aktenzeichen: 02.2-1354-VI/31 | Datum: 29. Juli 1997 |
Planfeststellungsbeschluss
für den Ausbau der Bundesstraße Nr. 41 auf 3 Fahrstreifen
zwischen der Kreisstraße Nr. 18 bei Weiler und Monzingen
... V. Begründung Erläuterung zur Notwendigkeit der festgestellten Planung: Die hier festgestellte Planung beinhaltet den Ausbau der B 41 auf 3
Fahrstreifen zwischen Die B 41 verläuft von Saarbrücken kommend über Birkenfeld, Idar-Oberstein und Bad ...Ende der Abschrift |
plangleicher Knotenpunkt:
Eine klassische Kreuzung, an der es keine Über- oder Unterführungen gibt und somit
Fahrzeuge eine Fahrbahn kreuzen müssen um nach links abzubiegen.
Solche Kreuzungen dürfen nach den Sicherheitsrichtlinien zum Bau von
Bundesstraßen, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) erstellt wurden, nicht am Ende oder gar zwischen zwei 3-streifigen
Straßenabschnitten liegen. In umfangreichen Studien hat diese Anstalt auf 3-streifigen
Streckenführungen extrem hohe Geschwindigkeiten sowie eine Durchschnittsgeschwindigkeit
von 120 km/h ermittelt, was unter anderem nach deren fachmännischer Beurteilung ein
immenses Unfallrisiko für kreuzenden Verkehr darstellt und somit 3-streifigen Ausbau
zwischen plangleichen Knotenpunkte verbietet.
Die Untersuchungsergebnisse der BASt werden durch die Entwicklung der Unfallzahlen
und -schwere auf der B41neu voll bestätigt. Trotzdem verzichten die Verkehrsbehörden auf
die dringend notwendige Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien der BASt beim Ausbau der
Bundesstraße 41 und errichten weiterhin 3-streifige Abschnitte, ohne die anschließenden
Knotenpunkte kreuzungsfrei auszubauen.