Auf den Kopf gestellt
17. November 2015 Am letzten Wochenende war ein Zeitgenosse wohl etwas ungeduldig und ungestüm: So musste er wohl unbedingt am Obertor von der Kirchstraße in die Hauptstraße oder umgekehrt fahren. Dazu nahm er das Sperrgitter mit den blinkenden Warnleuchten von der Fahrbahn und stellte es kopfüber an ein Haus. So hatte er Platz zum Fahren. Dass das nicht wirklich erlaubt ist, sei mal dahin gestellt. Dass man das Schild wiederzurückstellt und derjenige dies nicht tat, ist auch nicht die feine Art. Dass dabei eines der Blinklichter beschädigt wurde, ist allerdings ganz schlecht. Doch gewiss meldet sich derjenigewelche bei der Baufirma und kommt für den Schaden auf. Tut er das? |