Anlieger frei
8. März 2017 -> aktualisiert am 21. März 2017 Seit einigen Wochen sind die Schilder zur Verkehrsregelung in der Sobernheimer Straße erneuert. Statt dem weißen runden Schild mit rotem Rand mit dem Zusatz "Anwohner frei" stehen nun an denselben Stellen - an der Kreuzung mit dem Palmenstich und unterhalb des Parkplatzes der Kindertagesstätte bergab zur Nußbaumer Straße hin - nun die gleichen Verbotsschilder wie zuvor jedoch mit dem Zusatz "Anlieger frei". Das runde Verkehrszeichen 250 bedeutet nach der Straßenverkehrsordnung: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das bedeutet, dass hier KEIN Fahrzeug durchfahren darf, selbst keine Fahrräder. Das Zusatzzeichen 1020-30 besagt, dass Anlieger jedoch hier fahren dürfen. Allerdings nur Anlieger, also Leute, die in dieser Straße etwas zu erledigen haben, da sie hier wohnen, jemanden besuchen, etwas abliefern usw.. Leider halten sich viele Verkehrsteilnehmer weiterhin nicht dran. Das Bild entstand am 7. März um 17 Uhr. Zufällig beim Fotografieren der neuen Schilder fuhren zwei Pkw einfach hier durch, um weiter unten in die Nußbaumer Straße zu gelangen; ein drittes folgte. Nun fuhren alle drei langsam und aufmerksam. So ist es zwar eigentlich schön und gut, doch besagen die Schilder trotzdem etwas anderes.
Wie ein Augenzeuge berichtete, fuhr
kürzlich freitags am Spätnachmittag sogar ein Fahrschulauto diese
Straße hinab, an beiden Schildern vorbei durch diesen rein für Anlieger
freigegebenen Bereich. Ihm folgte ein Motorradfahrer, der wohl den
Motorradführerschein machen möchte! |