17. November 2023 Halteverbot ist aufgehoben
Da die Kreisstraße von der B41 nach Nußbaum
erneuert wurde, wurde der gesamte Verkehr nach Nußbaum über Monzingen geleitet.
Weil der Landesbetrieb Mobilität es kann, ordnete er auf der gesamten Wegstrecke
ein absolutes Halteverbot an. Damit war jegliches kurzes Halten auch in der
Monzinger Hauptstraße verboten. Anwohner hatten es da nicht leicht und dort
angesiedelte Firmen ebenfalls nicht, da sie außer verkehrsbedingt nicht vor
ihrem Areal halten durften. Nicht zum Be- und Entladen und nicht zum Ein- und
Aussteigen. So hielten viele das absolute Halteverbot für maßlos übertrieben.
Wäre doch ein eingeschränktes Halteverbot trotz des zusätzlichen Verkehrs nach
und von Nußbaum völlig ausreichend gewesen. Doch ist der LBM leider bekannt
(siehe B41-Ausbau). Nun gilt es nur noch, die 30 km/h-Beschränkung zu verinnerlichen. Denn gelten 30 km/h rund um die Uhr nun in der Nußbaumer Straße neben der Friedhofsmauer den Berg hoch und runter. Gleiches gilt in der Hauptstraße allerdings nur vom Obertor an bergab bis in Höhe der Grundschule. Von hier aus weiter gilt 30 km/h nur von Montag bis Freitag und da jeweils von 7 bis 17 Uhr. Dieselbe Beschränkung gilt in der Gegenrichtung von Höhe Pfarrhaus bergauf bis zum Obertor, sowie in der Nußbaumer Straße in Höhe der Kindertagesstätte bergauf und bergab.
Ist kompliziert? Stimmt. Ob sich da noch was bewegt und die Beschränkung einheitlich wird, bleibt abzuwarten. Verhandlungen von Bürgern mit dem Ordnungsamt und dieses mit dem LBM laufen.
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