17. November 2023

Halteverbot ist aufgehoben


Umleitung für Nußbaum ist beendet und damit auch das absolute Halteverbot

Da die Kreisstraße von der B41 nach Nußbaum erneuert wurde, wurde der gesamte Verkehr nach Nußbaum über Monzingen geleitet. Weil der Landesbetrieb Mobilität es kann, ordnete er auf der gesamten Wegstrecke ein absolutes Halteverbot an. Damit war jegliches kurzes Halten auch in der Monzinger Hauptstraße verboten. Anwohner hatten es da nicht leicht und dort angesiedelte Firmen ebenfalls nicht, da sie außer verkehrsbedingt nicht vor ihrem Areal halten durften. Nicht zum Be- und Entladen und nicht zum Ein- und Aussteigen. So hielten viele das absolute Halteverbot für maßlos übertrieben. Wäre doch ein eingeschränktes Halteverbot trotz des zusätzlichen Verkehrs nach und von Nußbaum völlig ausreichend gewesen. Doch ist der LBM leider bekannt (siehe B41-Ausbau).
Doch nun ist die Straße von der B41 nach Nußbaum fertig, die Umleitung ist aufgehoben, auch das absolute Halteverbot hat ein Ende und die Beschilderung ist schon mal herumgedreht und bald abgebaut. Es gilt nun wieder die alte Regelung, dass man überall halten darf und in den eingezeichneten Flächen gar parken.

Nun gilt es nur noch, die 30 km/h-Beschränkung zu verinnerlichen. Denn gelten 30 km/h rund um die Uhr nun in der Nußbaumer Straße neben der Friedhofsmauer den Berg hoch und runter. Gleiches gilt in der Hauptstraße allerdings nur vom Obertor an bergab bis in Höhe der Grundschule. Von hier aus weiter gilt 30 km/h nur von Montag bis Freitag und da jeweils von 7 bis 17 Uhr. Dieselbe Beschränkung gilt in der Gegenrichtung von Höhe Pfarrhaus bergauf bis zum Obertor, sowie in der Nußbaumer Straße in Höhe der Kindertagesstätte bergauf und bergab.


30 km/h bergab (Bild links) und nur freitags bis montags in Höhe von 7 bis 17 Uhr von Schule und Kita (Bild rechts)

 

Ist kompliziert? Stimmt. Ob sich da noch was bewegt und die Beschränkung einheitlich wird, bleibt abzuwarten. Verhandlungen von Bürgern mit dem Ordnungsamt und dieses mit dem LBM laufen.