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27. Mai 2024

Briefwahl richtig einpacken


Zwei Wahlen, zwei Briefumschläge. Bitte die Anleitung beachten.

Obacht sollte man bei der Briefwahl walten lassen. Bitte beachte genau die Anleitung, die bei den Wahlunterlagen dabei ist.
So sind zwei Briefe für den Briefkasten bestimmt. Ein

  • orangefarbener mit den Wahlunterlagen für Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag und Bürgermeister und ein

  • roter für die Europawahl.

Im Detail muss man unbedingt beachten, dass man auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl nur die Höchstzahl an erlaubten Kreuzen hinter den Kandidaten macht:

  • Gemeinderat (gelber Stimmzettel): höchstens 16 Kreuze,

  • Verbandsgemeinderat (grüner Stimmzettel): höchstens 36 Kreuze,

  • Kreistag (rötlicher Stimmzettel): höchstens 50 Kreuze.

Zusätzlich oder auch ausschließlich kann man eine der Listen ganz oben ankreuzen. Diese Liste erhält dann die ggf. nicht hinter den Kandidaten gemachten restlichen Kreuze automatisch.

  • Bürgermeister (blauer Stimmzettel): 1 Kreuz.

Nur diese vier Stimmzettel sind in den blauen Stimmzettelumschlag zu stecken und der dann zuzukleben.

Den gelben Wahlschein dann bitte unterschreiben und zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den orangefarbenen Briefumschlag stecken und zukleben.

 

Für die Europawahl nur ein Kreuz hinter einer Partei auf dem grauen Stimmzettel machen.
Nur dieser grauen Stimmzettel ist in den weißen Stimmzettelumschlag zu stecken. Den dann bitte zuzukleben.

Den weißen Wahlschein unterschreiben und zusammen mit dem weißen Stimmzettelumschlag in den etwas größeren orangefarbenen  Briefumschlag stecken und zukleben.

 

Die beiden Briefumschläge dann schnell in den gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen und fertig.

Und bitte richtig wählen. Was richtig ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

*: dass ausschließlich die Stimmzettel in den jeweiligen Stimmzettelumschlag kommen ist wegen der anonymen Wahl so wichtig:
die Wahlbriefe kommen im Wahlbüro an. Dort werden sie geöffnet und anhand des Wahlscheins kontrolliert, dass der Wähler auch wahlberechtigt ist. Dazu muss er im vorliegenden Wählerverzeichnis aufgeführt sein, wo er abgehakt und so sichergestellt wird, dass er nicht zweimal wählte. Der ebenfalls im Briefumschlag liegende zugeklebte Stimmzettelumschlag kommt dann in die Wahlurne. Dort werden alle Stimmzettelumschläge eingeworfen. So können später auch die Auszähler nicht mehr erkennen, wessen Stimmzettel er da in der Hand hat. Die Wahlurne wird dann nach Wahlende geöffnet, alle Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmzettel ausgewertet.
Übrigens darf jeder der Wahl im Wahllokal beiwohnen und auch beim Auszählen zusehen.