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13. März 2025

Bewegung am Mobilfunkmast


Erste neue Antennen am neuen Mobilfunkmast auf dem Musberg

Seit Februar sind öfter mal diverse Arbeiten am neuen Mobilfunkmast auf dem Musberg zu beobachten.
So sind nun erste neue Antennen installiert, was man gerade beim Sonnenschein auch aus weiter Entfernung gut erkennen kann. Betrachtet man die Situation von Nahem, sieht es jedoch noch nicht wirklich danach aus, als dass die Antennen dort oben bald in Betrieb gehen und unser alter Fernsehumsetzer aus den 1960er Jahren, der erst Ende der 1990er Jahre zum Mobilfunkmast wurde, das Zeitliche segnen wird. Denn fehlen noch alle Kabelzuführungen auf den Mast hinauf. Und es fehlen auch weiter Antennen anderer Mobilfunknetzbetreiber, die hier hin möchten.


Noch fehlen auch alle Kabelzuführungen zu den neuen Antennen.

Auf Anfrage teilte die zuständige Bundesnetzagentur Folgendes mit:

"Die Standortbescheinigung wurde zuletzt am 22.1.2025 erteilt ... Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnommen werden. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeantenne(n) aus gesehen.

Derzeit wurden bereits Funksysteme der Vodafone GmbH auf den neuen Antennenträger (der neue Gittermast) umgezogen. Die (Mobil-)Funksysteme der Telekom Deutschland GmbH sollen im März 2025 final umgezogen werden, bei der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG steht noch kein Planungstermin fest."

Weiter habe die Telekom mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme der neuen Systeme fürs dritte Quartal 2025 geplant ist. Es sei davon auszugehen, dass dann dort auf dem neuen Mobilfunkmast der Wirkbetrieb startet.

Und noch ein paar Daten bezüglich der Sicherheit des neuen Masts:
"Für den Mast-Neubau des Standortes Stob-Nr. 450413 wurden zuletzt folgende Vorgaben erteilt:

   - Sicherheitsabstand horizontal = 56,72 m
   - Sicherheitsabstand vertikal = 13,12 m
        (bezogen auf die Unterkante der niedrigsten Sendeantennen in 20,58 m Höhe über Grund)."

Dies bedeutet bezogen auf den neuen Mast:
Als Mensch auf dem Erdboden kann man nicht in den Gefahrenbereich kommen.
"Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes wird von der maximal möglichen Anlagenauslastung ausgegangen - dieser also für den ungünstigsten Fall berechnet.", heißt es weiter in der Beschreibung der Bundesnetzagentur.

Standortbescheinigung und ein technisches Datenblatt mit weiteren Details zu den genehmigten Anlagen liegen meinMonzingen.de vor.

Wer mehr über (Mobil-)Funkmasten in der Gegend erfahren möchte, kann gerne in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur reinschauen. Diese findet man hier.