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Kann-Kinder anmelden

1. Februar 2017
 Kann-Kinder anmelden

Ein Kind, das für das Schuljahr 2017/2018 noch nicht schulpflichtig ist, das also erst nach dem 31. August 2017 das sechste Lebensjahr vollendet, kann auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund dessen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird.
Wer sich dafür interessiert, melde sich bitte direkt bei der Grundschule und vereinbare einen Termin zur Schuleinschreibung. Telefon: 06751 2134.
Bei der Anmeldung selbst sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und die Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens mitzubringen, soweit das Kind einen Kindergarten besucht.