Die tägliche Bewegungszeit ist keine Erfindung der Neuzeit! Vor genau 100 Jahren wurde Folgendes in das Verfügungsbuch der Schulen abgeschrieben. Auch in das der Monzinger Schule: Abschrift: Der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten Berlin, den 7. Juni 1907 U. III. B. Nr. 1167 U. II. U. III. U. III. D. M. Um nachteiligen Folgen des anhaltenden Sitzens der Schüler in der Schule nach Möglichkeit vorzubeugen, empfiehlt es sich, auch an den Tagen, an denen stundenplanmäßiger Turnunterricht nicht stattfindet, gewisse Freiübungen in geordneter Weise vornehmen zu lassen, welche die gesundheitliche Kräftigung der Schüler und Schülerinnen und namentlich die Entwicklung einer guten Haltung zu fördern vor anderen geeignet erscheinen. Bevor ich eine dahingehende allgemeine Anordnung treffe, ist es mir erwünscht, daß zunächst an einer Anzahl von Schulen aller Gattungen entsprechende Versuche angestellt werden. Es sind hierfür solche Anstalten auszuwählen, bei denen die Sachkenntnis und das Interesse des Leiters des Lehrerkollegiums eine sorgsame und umsichtige Durchführung des Versuches mit Sicherheit erwarten lassen. Es können etwa folgende Übungen in Frage kommen:
Die Zeitdauer aller Übungen würde zus. täglich – abgesehen von den Tagen, an denen die betreffende Klasse den bisher verbindlichen Turnunterricht erhält – 5 – 10 Minuten zu betragen haben, die einer Pause zuzulegen wären. Die Übungen der verschiedenen Klassen könnten in verschiedenen Pausen ausgeführt werden. Es ist im Freien zu üben, im geschlossenen Raum nur nach gründlicher Lüftung. Die Königliche Regierung wolle hiernach das Erforderliche veranlassen. gez. Studt (die Rechtschreibung wurde absichtlich nicht in die heute gültige Form gebracht.) |