Natürlich geht das
auch schriftlich an: |
Verbandgemeinde Verwaltung
Zu Händen: VG-Wahlleiter
Marktplatz 11
55566 Sobernheim |
2. Schreiben Sie
jetzt an die
Kommunalaufsicht
an
walter.reimann@kreis-badkreuznach.de und bitten Sie Herrn Reimann
wegen der erheblichen Verstöße gegen die Wahlvorschriften - wie sie in
Monzingen von allen politischen Kräften entdeckt wurden - das Wahlergebnis nicht
festzustellen, sondern die Wahl für ungültig zu erklären, wie dies § 50 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetztes
ermöglicht: |
§50 (3)
Kommunalwahlgesetz:
Wird festgestellt, dass
bei der Wahl erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften
vorgekommen sind, die geeignet sein können, das Wahlergebnis
wesentlich zu beeinflussen, so ist die Wahl für ungültig zu erklären.
Das dürfte im Sinne aller Beteiligten
sein und ermöglichen, den Wählerwillen korrekt zu ermitteln.
3.
Schreiben Sie dem Bürgermeister,
falls die
Kommunalaufsicht das bekannte Ergebnis der Wahl trotzdem für offiziell erklärt.
Denn Sie können wegen der bekannten Unregelmäßigkeiten 2 Wochen lang Einspruch
gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen, den Sie beim Bürgermeister
einreichen, wenn Sie dies für besser halten. So steht es im Paragraph
48 des Kommunalwahlgesetzes. Dann kann alles detailliert überprüft werden. |
Das war
geschehen:
Mitglieder des
Wahlausschusses quer durch die ganze Monzinger Parteienlandschaft hatten am
Wahltag Vorgehensweisen feststellen müssen, die sie als nicht den Regeln
entsprechend erkannten. Diese Unregelmäßigkeiten veranlassten den Ausschuss,
die Wahl und das ermittelte Ergebnis nicht anzuerkennen. Auch in einer
zweiten Sitzung konnte der Ausschuss dies nicht und so wird nun die
Kommunalaufsicht das Wahlergebnis feststellen, wie es am Wahlabend
ausgezählt wurde. Dies muss geschehen, damit Monzingen einen Gemeinderat
und einen Bürgermeister erhält und damit weiterhin die Geschäfte der
Gemeinde weiter laufen können. Denn läuft die Amtszeit des derzeitigen
Rates und des Bürgermeisters Ende Juni aus. Erst dann kann jeder Bürger
gegen die Gültigkeit der Wahl Widerspruch einlegen, wodurch die ganzen
Unregelmäßigkeiten überprüft werden können. Das kann zur Folge haben, dass die bekannten Zahlen korrigiert
werden oder gar die Wahl erneut durchgeführt werden muss; oder dass das
Wahlergebnis so bleibt, wie es die Kommunalaufsicht nun am 2. Juli 2009
gegen den Wahlausschuss festsetzte.
Die bekannten
Unregelmäßigkeiten, die laut Wahlvorstand eine Überprüfung erfordern:
-
es wurde manchen
Briefwählern am Wahltag im Wahllokal geholfen, die Briefwahlunterlagen
korrekt zu befüllen, manchen jedoch nicht. Letztere können so ggf. die
Unterlagen unvollständig oder verwechselt haben, was deren Wahl unter
Umständen ungültig machte.
-
es sind mindestens 35
Briefwahlunterlagen weniger angekommen als ausgegeben wurden. Diese Zahl
ist überdurchschnittlich hoch.
einige andere Dinge
im Dunstkreis der Wahl konnte man leider in der Zeitung lesen.