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11.6.2009  -> aktualisiert am 25.6.2009

 Probleme bei der Wahl 2009Kommunal- und Europawahl 2009
 Helfen Sie die Probleme zu lösen:

1. Schreiben Sie eine Email an die Verbandsgemeindeverwaltung
an
poststelle@bad-sobernheim.de und fragen Sie nach, ob Ihre Briefwahlunterlagen an kamen und Ihre Stimmen damit bei der Wahl mit gezählt wurden.

Beispiel für den Text einer Nachfrage:

Betreff: Briefwahlunterlagen zur Wahl am 7. Juni 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den Wahlen am 7. Juni 2009 habe ich eine Briefwahl durchgeführt. Die Wahlbriefe habe ich korrekt ausgefüllt per Post wieder zurückgesendet / persönlich in der Verbandsgemeinde abgegeben oder eingeworfen / im Rathaus in Monzingen eingeworfen. Anhand meines Wahlscheines bitte ich zu prüfen, ob diese auch angekommen und registriert sind.
Ich bitte um eine kurze schriftliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Vergessen Sie  bitte nicht Ihre Adressdaten anzugeben. Nur so kann die Verwaltung im Wählerverzeichnis nach sehen.

Natürlich geht das auch schriftlich an:

Verbandgemeinde Verwaltung
Zu Händen: VG-Wahlleiter
Marktplatz 11
55566 Sobernheim

 

2. Schreiben Sie jetzt an die Kommunalaufsicht
an walter.reimann@kreis-badkreuznach.de und bitten Sie Herrn Reimann wegen der erheblichen Verstöße gegen die Wahlvorschriften - wie sie in Monzingen von allen politischen Kräften entdeckt wurden - das Wahlergebnis nicht festzustellen, sondern die Wahl für ungültig zu erklären, wie dies § 50 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetztes ermöglicht:

§50 (3) Kommunalwahlgesetz:
Wird festgestellt, dass bei der Wahl erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen sind, die geeignet sein können, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, so ist die Wahl für ungültig zu erklären.

Das dürfte im Sinne aller Beteiligten sein und ermöglichen, den Wählerwillen korrekt zu ermitteln.

3. Schreiben Sie dem Bürgermeister,
falls die Kommunalaufsicht das bekannte Ergebnis der Wahl trotzdem für offiziell erklärt. Denn Sie können wegen der bekannten Unregelmäßigkeiten 2 Wochen lang Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen,  den Sie beim Bürgermeister einreichen, wenn Sie dies für besser halten. So steht es im Paragraph 48 des Kommunalwahlgesetzes. Dann kann alles detailliert  überprüft werden.

Das war geschehen:
Mitglieder des Wahlausschusses quer durch die ganze Monzinger Parteienlandschaft hatten am Wahltag Vorgehensweisen feststellen müssen, die sie als nicht den Regeln entsprechend erkannten. Diese Unregelmäßigkeiten veranlassten den Ausschuss, die Wahl und das ermittelte Ergebnis nicht anzuerkennen. Auch in einer zweiten Sitzung konnte der Ausschuss dies nicht und so wird nun die Kommunalaufsicht das Wahlergebnis feststellen, wie es am Wahlabend ausgezählt wurde. Dies muss geschehen, damit Monzingen einen Gemeinderat und einen Bürgermeister erhält und damit weiterhin die Geschäfte der Gemeinde weiter laufen können. Denn läuft die Amtszeit des derzeitigen Rates und des Bürgermeisters Ende Juni aus. Erst dann kann jeder Bürger gegen die Gültigkeit der Wahl Widerspruch einlegen, wodurch die ganzen Unregelmäßigkeiten überprüft werden können. Das kann zur Folge haben, dass die bekannten Zahlen korrigiert werden oder gar die Wahl erneut durchgeführt werden muss; oder dass das Wahlergebnis so bleibt, wie es die Kommunalaufsicht nun am 2. Juli 2009 gegen den Wahlausschuss festsetzte.

Die bekannten Unregelmäßigkeiten, die laut Wahlvorstand eine Überprüfung erfordern:

  • es wurde manchen Briefwählern am Wahltag im Wahllokal geholfen, die Briefwahlunterlagen korrekt zu befüllen, manchen jedoch nicht. Letztere können so ggf. die Unterlagen unvollständig oder verwechselt haben, was deren Wahl unter Umständen ungültig machte.

  • es sind mindestens 35 Briefwahlunterlagen weniger angekommen als ausgegeben wurden. Diese Zahl ist überdurchschnittlich hoch.

einige andere Dinge im Dunstkreis der Wahl konnte man leider in der Zeitung lesen.


Alle Ergebnislisten zur Wahl finden Sie hier.