22. März 2022
Verkehrsberuhigter Bereich
"Auf Ebenhöh" gelten nun andere Verkehrsregeln
Seit einigen Wochen ist das Monzinger Wohngebiet "Auf
Ebenhöh" als "Verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Viele Fahrzeugführer
haben dies registriert und versuchen, sich weitgehend an die dort nun geltenden
Regeln zu halten. Leider ist jedoch auch festzustellen, dass manch einem die
neuen Schilder am Anfang und am Ende der Straße "Auf Ebenhöh" noch nicht
aufgefallen sind.
Daher sei es hier extra erwähnt und mal ein paar der
grundsätzlichen Regelungen aufgezählt, die hier nun gelten.
Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:
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Schrittgeschwindigkeit(!) das höchste erlaubte Tempo. Die Rechtsprechung beziffert das mit 4-7 km/h,
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Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig behindern,
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Kinder dürfen überall spielen, damit müssen die Fahrzeugführer auch rechnen,
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das Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt
(, die es hier allerdings nicht gibt),
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gibt es keine freien Parkflächen, muss man außerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs einen Parkplatz suchen (ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen),
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wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel »Rechts-vor-links«, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen
(, also ähnlich wie beim Grünpfeil, was so mancher Zuständiger bekanntlich
nicht weiß - siehe Bericht vom
27.3.2021). Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrzeichen »Ende des verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.
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