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22. März 2022

Verkehrsberuhigter Bereich


"Auf Ebenhöh" gelten nun andere Verkehrsregeln

Seit einigen Wochen ist das Monzinger Wohngebiet "Auf Ebenhöh" als "Verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Viele Fahrzeugführer haben dies registriert und versuchen, sich weitgehend an die dort nun geltenden Regeln zu halten. Leider ist jedoch auch festzustellen, dass manch einem die neuen Schilder am Anfang und am Ende der Straße "Auf Ebenhöh" noch nicht aufgefallen sind.
Daher sei es hier extra erwähnt und mal ein paar der grundsätzlichen Regelungen aufgezählt, die hier nun gelten.

Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:

  • Schrittgeschwindigkeit(!) das höchste erlaubte Tempo. Die Rechtsprechung beziffert das mit 4-7 km/h,

  • Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig behindern,

  • Kinder dürfen überall spielen, damit müssen die Fahrzeugführer auch rechnen,

  • das Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt (, die es hier allerdings nicht gibt),

  • gibt es keine freien Parkflächen, muss man außerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs einen Parkplatz suchen (ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen),

  • wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel »Rechts-vor-links«, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen (, also ähnlich wie beim Grünpfeil, was so mancher Zuständiger bekanntlich nicht weiß - siehe Bericht vom 27.3.2021). Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrzeichen »Ende des verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.