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Stadtsanierung Monzingen
(bis zum Jahr 2017)
Förderung privater
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
Wenn Sie vorhaben an Ihrem Haus oder ihrem Anwesen im alten Stadtkern
Veränderungen vorzunehmen, sei es neue Fenster einbauen, eine neue
Heizungsanlage errichten, das Bad, das Dach oder sonstiges zu erneuern, draußen
oder drinnen zu sanieren oder ihr gesamtes Areal zu verändern, wenden Sie sich
diesbezüglich bitte frühzeitig an den Bürgermeister. Dieser bringt Sie mit Ihren
Ideen mit dem Sanierungsbeauftragten zusammen. Der begleitet Sie kostenlos durch
die notwendigen Vorschriften, damit Sie im Rahmen des Stadtsanierungsprogramms
an stolze Zuschüsse kommen oder/und Ihre Baumaßnahme zum Teil bei Ihrer
Einkommenssteuer mit einer steuerlich erhöhten Abschreibung anrechnen lassen
können.
Hierzu muss nämlich vor Beginn Ihrer Baumaßnahme eine
Modernisierungsvereinbarung bzw. ein vereinfachter Vertrag dazu abgeschlossen
werden. Es gibt im Gegensatz zum Programm der Dorferneuerung oder zum
Denkmalschutz keine baulichen Vorschriften. Es geht nur darum den alten
Stadtkern wohnlicher und damit attraktiver zu gestalten.
Das hört sich kompliziert an? Ist es aber nicht.
Sprechen Sie einfach während Ihrer ersten Planungen wenn möglich 2 bis 3 Monate
vor Baubeginn mit dem Bürgermeister bzw. mit dem Sanierungsbeauftragten. Sie
werden sehen: das lohnt sich in jedem Falle.
Leider wurde die Veröffentlichung der Richtlinie im Internet durch den Bürgermeister in der Sitzung des Gemeinderates am 31. Januar 2007 untersagt. "Es bestehe kein Informationsbedarf." Hier der Auszug aus dem Protokoll:
Trotzdem und
im Sinne einer offenen bürgerfreundlichen Verwaltung kann jeder die Förderrichtlinien nun hier online studieren oder sich hier die komplette Richtlinie auch als PDF-Dokument zum Speichern auf dem PC herunter laden.